Pferdehaftpflicht für Reitbeteiligung: Richtig absichern 2026
Wer haftet bei Reitbeteiligung? Alles über Versicherungsschutz für Pferdebesitzer & Reitbeteiligte mit Kosten & Top-Tarifen
Die Frage nach der Pferdehaftpflicht für Reitbeteiligung führt zu großer Unsicherheit – sowohl bei Pferdebesitzern als auch bei Reitbeteiligten. Die rechtliche Lage ist komplex, und viele glauben fälschlicherweise, dass die Versicherung des Pferdebesitzers automatisch ausreicht.
In diesem Artikel erfährst du ohne Werbeversprechen, wer bei Reitbeteiligungen welche Versicherung braucht, welche drei Versicherungsmodelle es gibt und worauf du im Vertrag UNBEDINGT achten musst. Mit konkreten Schadensfall-Beispielen und klarer Entscheidungshilfe.
Die ehrliche Antwort vorweg: Wer braucht welche Versicherung?
Pferdebesitzer: JA, zwingend!
- Du haftest IMMER als Tierhalter (§833 BGB)
- Auch wenn die Reitbeteiligung alleine unterwegs ist
- Reitbeteiligung MUSS namentlich im Vertrag genannt sein
- Kostet nur 15-25€ mehr pro Jahr
- Deckungssumme mind. 10 Mio. € (besser 15 Mio. €)
Reitbeteiligte: Ja, AUCH du brauchst eine!
- Häufiger Irrtum: „Ich bin über den Besitzer versichert“
- Du haftest bei eigenem Verschulden zusätzlich!
- Beispiel: Pferd durch falsche Pflege verletzt
- Eigene Reitbeteiligungs-Versicherung 40-80€/Jahr
- Alternative: Privathaftpflicht mit Reiter-Zusatz prüfen
Was ist eine Reitbeteiligung überhaupt?
Definition: Eine Reitbeteiligung (RB) ist eine dauerhafte Vereinbarung, bei der eine Person regelmäßig das Pferd eines anderen reiten und mitbetreuen darf – oft gegen Kostenbeteiligung oder unentgeltlich.
Rechtliche Einordnung: Eine Reitbeteiligung ist KEIN Leihvertrag! Das Pferd bleibt im Besitz und unter der Kontrolle des Eigentümers. Die Reitbeteiligung führt lediglich vereinbarte Tätigkeiten aus (Reiten, Pflege).
Unterschied zu Reitunterricht: Bei Reitunterricht besteht meist eine professionelle Betreuung durch einen Reitlehrer. Bei Reitbeteiligungen agiert die RB weitgehend selbstständig – was die Haftungsfrage komplizierter macht.
Warum BEIDE Parteien eine Versicherung brauchen
1. Pferdebesitzer haftet grundsätzlich (Tierhalterhaftung)
Nach §833 BGB haftet der Tierhalter verschuldensunabhängig für Schäden, die sein Tier verursacht. Das bedeutet: Selbst wenn deine Reitbeteiligung das Pferd führt und es scheut und einen Spaziergänger verletzt – du als Besitzer haftest primär.
Wichtig: Diese Haftung ist existenzbedrohend ohne Versicherung! Ein Personenschaden kann schnell 100.000€+ kosten (Behandlung, Schmerzensgeld, Erwerbsausfall).
2. Reitbeteiligte können zusätzlich haften (eigenes Verschulden)
Die Reitbeteiligung haftet bei eigenem Verschulden zusätzlich zum Besitzer. Beispiele:
- Pflegefehler: Pferd wird falsch geputzt, Verletzung durch Schmutz in Wunde → RB haftet
- Missachtung von Anweisungen: Besitzer sagt „Nicht ausreiten bei Gewitter“, RB macht es trotzdem → RB haftet
- Beschädigung fremder Sachen: RB vergisst Tor zu schließen, Pferd läuft auf Straße und beschädigt Auto → RB haftet mit
- Verletzung des Pferdes: RB füttert Pferd falsch (z.B. zu viel Kraftfutter) → Kolik → RB kann regresspflichtig sein
Achtung: Der Besitzer kann die RB in Regress nehmen, wenn diese grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat!
3. Beispiel-Schadenfälle aus der Praxis
Szenario 1: Pferd tritt Spaziergänger beim Ausritt
Sachverhalt: Die Reitbeteiligung reitet aus, ein Hund erschreckt das Pferd, es schlägt aus und verletzt einen Spaziergänger schwer.
✓ Zahlt wer? Die Pferdehaftpflicht des Besitzers
✓ Wichtig: Reitbeteiligung MUSS namentlich im Vertrag versichert sein!
Szenario 2: Reitbeteiligung verursacht Unfall durch Missachtung
Sachverhalt: Besitzer verbietet Ausritte alleine auf der Straße. RB reitet trotzdem aus, Pferd erschrickt, rennt auf Auto zu → Unfall mit 15.000€ Schaden.
⚠️ Zahlt wer? Pferdehaftpflicht zahlt, kann aber RB in Regress nehmen
⚠️ Lösung: RB braucht eigene Haftpflicht für Reitbeteiligungen!
Szenario 3: Schaden am Pferd selbst
Sachverhalt: Reitbeteiligung füttert aus Unwissenheit zu viel Hafer, Pferd bekommt schwere Kolik → Tierarztkosten 3.500€.
❌ Zahlt wer? Keine Versicherung! (Eigenschäden sind ausgeschlossen)
❌ Folge: RB muss 3.500€ selbst zahlen (außer Besitzer verzichtet auf Regress)
3 Versicherungsmodelle im Vergleich
Es gibt drei gängige Modelle, wie Pferdebesitzer und Reitbeteiligte sich absichern können:
Besitzer versichert RB mit
- Häufigste Lösung
- RB wird namentlich in Pferdehaftpflicht aufgenommen
- Kostet 15-25€/Jahr extra
- RB ist bei Tierschäden versichert
- ABER: Nicht bei Eigenschäden
RB hat eigene Versicherung
- Reitbeteiligungs-Versicherung (40-80€/Jahr)
- Deckt Schäden an fremden Pferden ab
- Deckt Schäden durch eigenes Verschulden
- Besitzer hat trotzdem Pferdehaftpflicht
- Doppelter Schutz = beste Absicherung
Beide haben Versicherung
- Maximaler Schutz
- Besitzer: Pferdehaftpflicht mit RB-Klausel
- RB: Reitbeteiligungs-Versicherung
- Kosten zusammen: ca. 150-200€/Jahr
- Ideal bei wertvollen Pferden
Top Pferdehaftpflicht-Versicherungen mit Reitbeteiligungs-Option
Hier findest du die besten Anbieter 2026 für Pferdehaftpflicht mit Mitversicherung von Reitbeteiligungen:
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Kosten-Vergleich: Was kostet Pferdehaftpflicht mit Reitbeteiligung?
Die Kosten für eine Pferdehaftpflicht variieren je nachdem, wie viele Reitbeteiligungen du mitversichern möchtest:
pro Jahr (Basis-Tarif, 10 Mio. € Deckung)
pro Jahr (+15-25€ Aufschlag für namentliche RB)
pro Jahr (+30-50€ für 2 namentlich versicherte RB)
Fazit: Eine Reitbeteiligung mitzuversichern kostet dich als Besitzer nur 15-25€ pro Jahr extra – ein minimaler Aufpreis für maximalen Schutz vor existenzbedrohenden Haftungsrisiken!
Entscheidungshilfe: Welche Versicherung passt zu dir?
Du bist Pferdebesitzer?
- Pferdehaftpflicht ist PFLICHT (rechtlich nicht, aber faktisch)
- Deckungssumme mind. 10 Mio. € (besser 15 Mio.)
- Reitbeteiligung NAMENTLICH aufnehmen (+15-25€/Jahr)
- Schriftlichen RB-Vertrag abschließen
- RB über ihre eigene Haftpflicht informieren
Du bist Reitbeteiligung?
- Prüfe: Bist du in der Pferdehaftpflicht des Besitzers namentlich versichert?
- Schließe eigene Reitbeteiligungs-Haftpflicht ab (40-80€/Jahr)
- Alternative: Privathaftpflicht mit Reiter-Zusatz prüfen
- Schriftlichen Vertrag mit Besitzer machen
- Bei Unsicherheit: Beide Versicherungen = doppelter Schutz
Häufig gestellte Fragen zur Pferdehaftpflicht bei Reitbeteiligung
Ja, empfohlen! Auch wenn der Pferdebesitzer eine Haftpflicht hat, haftest du bei eigenem Verschulden zusätzlich. Beispiel: Du fütterst das Pferd falsch und es erkrankt → der Besitzer kann dich auf Schadensersatz verklagen. Eine eigene Reitbeteiligungs-Haftpflicht (40-80€/Jahr) schützt dich vor solchen Regressansprüchen. Alternativ: Prüfe, ob deine Privathaftpflicht einen Reiter-Zusatz hat.
Eine Basis-Pferdehaftpflicht ohne Reitbeteiligung kostet 80-120€ pro Jahr. Wenn du eine Reitbeteiligung namentlich mitversichern lässt, kommen 15-25€ pro Jahr pro Person hinzu. Mit 2 Reitbeteiligungen zahlst du also ca. 110-170€/Jahr. Bei Premium-Tarifen mit höherer Deckung (15 Mio. €) und Zusatzleistungen können es auch 150-200€/Jahr sein.
Nein, nicht automatisch! Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Du musst namentlich im Versicherungsvertrag des Pferdebesitzers aufgeführt sein. Eine allgemeine „Fremdreiter-Klausel“ reicht nicht für dauerhafte Reitbeteiligungen – die gilt meist nur für kurzzeitige Nutzung (3-30 Tage). Frage den Besitzer unbedingt: „Bin ich namentlich in deiner Pferdehaftpflicht versichert?“ Wenn nein: sofort nachmelden lassen!
Ja, unbedingt! Da die Reitbeteiligung namentlich versichert ist, musst du beim Wechsel die alte RB abmelden und die neue anmelden. Das geht meist unkompliziert per E-Mail oder Online-Formular. Wichtig: Keine Lücke entstehen lassen! Wenn du 2 Wochen zwischen zwei RBs hast und in dieser Zeit jemand „Probe-reitet“, ist diese Person möglicherweise nicht versichert.
Fremdreiter: Jemand, der dein Pferd kurzfristig/einmalig reitet (z.B. Freund beim Stallbesuch, Bereiter für 1 Woche). Meist automatisch für 3-30 Tage versichert, ohne Namensnennung. Reitbeteiligung: Dauerhafte, regelmäßige Nutzung (z.B. 3x pro Woche). Muss namentlich im Vertrag stehen. Faustregel: Mehr als 4 Wochen = Reitbeteiligung, muss gemeldet werden.
Nicht gesetzlich, aber DRINGEND empfohlen! Ein schriftlicher Reitbeteiligungsvertrag regelt klar: Wer darf was? Wer zahlt was? Wer haftet wie? Das vermeidet Missverständnisse und Streit. Kostenlose Musterverträge findest du bei der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) auf pferd-aktuell.de. Diese sind rechtlich geprüft und decken alle wichtigen Punkte ab.
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