Pferdehaftpflicht Fremdreiter: Reitbeteiligung richtig absichern
Alles über Fremdreiter-Mitversicherung, Reitbeteiligungen & rechtliche Absicherung – welche Versicherung deckt was?
Du hast eine Reitbeteiligung für dein Pferd oder lässt Freunde gelegentlich reiten? Dann stellst du dir wahrscheinlich die wichtigste Frage: Wer haftet, wenn beim Reiten ein Schaden passiert?
🚩 Das Problem
Nicht jede Pferdehaftpflicht versichert automatisch Fremdreiter! Manche Tarife schließen sie komplett aus, andere versichern nur namentlich gemeldete Personen. Im Ernstfall haftet die Reitbeteiligung persönlich mit ihrem gesamten Vermögen.
In diesem Artikel erfährst du alles über die Fremdreiter-Mitversicherung bei der Uelzener Versicherung, dem Spezialisten für Pferdeversicherungen in Deutschland.
Wer ist „Fremdreiter“ und wer nicht?
Der Begriff „Fremdreiter“ umfasst alle Personen, die nicht Eigentümer des Pferdes sind, aber es mit Erlaubnis des Eigentümers reiten.
Als Besitzer bist du grundsätzlich versichert – egal ob du reitest oder führst.
Personen, die dein Pferd regelmäßig reiten. Nur versichert, wenn Fremdreiter-Schutz enthalten ist.
Wer ohne Erlaubnis reitet, genießt keinen Versicherungsschutz.
Die Uelzener Lösung: Unbegrenzte Mitversicherung
Die Uelzener Versicherung bietet einen der umfassendsten Tarife am Markt, wenn es um das Fremdreiterrisiko geht.
✅ Vorteile bei Uelzener
- Keine Meldepflicht: Du musst Reitbeteiligungen nicht namentlich melden.
- Unbegrenzte Anzahl: Egal wie viele Personen reiten, der Schutz besteht.
- Gilt auch für Freunde: Spontanes Reiten durch Freunde ist abgedeckt.
- Fohlen inklusive: Bis zum Alter von 12 Monaten beitragsfrei mitversichert.
⚠️ Das Risiko anderer Tarife
Viele „günstige“ Versicherungen verlangen eine namentliche Meldung der Reitbeteiligung. Vergisst du dies nach einem Wechsel, besteht kein Versicherungsschutz für die neue Person.
Vergleich: Uelzener vs. Standard-Tarife
| Feature | Uelzener Premium | Standard (Marktdurchschnitt) |
|---|---|---|
| Fremdreiter-Schutz | Unbegrenzt | Oft nur namentlich gemeldet |
| Meldepflicht | Nein – flexibel | Ja – starrer Aufwand |
| Deckungssumme | Bis 50 Mio. € | Oft nur 5-10 Mio. € |
| Bereiter/Reitlehrer | Mitversichert | Meist ausgeschlossen |
Haftung nach §833 BGB: Warum Schutz so wichtig ist
In Deutschland gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet: Als Tierhalter haftest du für alle Schäden, die dein Pferd verursacht – auch wenn du selbst keine Schuld trägst (z.B. wenn das Pferd grundlos scheut).
Dieses Risiko geht auf den Reiter über, sobald dieser das Pferd führt oder reitet. Ohne Fremdreiter-Schutz in deiner Pferdehaftpflicht wird ein Unfall (z.B. Kollision mit einem Radfahrer) für deine Reitbeteiligung zum finanziellen Ruin.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Bei der Uelzener Pferdehaftpflicht sind Fremdreiter und Reitbeteiligungen pauschal und unbegrenzt mitversichert. Es ist keine namentliche Nennung erforderlich, was dir maximale Flexibilität bei einem Wechsel bietet.
Private Fremdreiter und Bereiter sind mitversichert. Für rein gewerbliche Bereiter (die damit ihren Lebensunterhalt verdienen) empfiehlt es sich, die Deckung im Einzelfall zu prüfen, da diese oft über eine eigene Betriebshaftpflicht verfügen müssen. Bei Uelzener ist das Risiko für gelegentliche gewerbliche Nutzung jedoch oft inkludiert.
Uelzener deckt auch Mietsachschäden ab, z.B. wenn die Reitbeteiligung das Pferd in eine gemietete Box stellt und dort Schäden entstehen. Dies ist ein wichtiger Baustein für Einsteller in Pensionsställen.
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